Internationaler Rechtsverkehr

Da das Recht an der Grenze nicht Halt macht, können sich unsere Mandanten bei Fällen mit Auslandsberührung auf unsere Expertise und Erfahrungen verlassen. Wir entwerfen die notwendigen Dokumente und beurkunden in englischer und zusätzlich auch in spanischer Sprache. Wir können Einsicht in ausländische Gesellschaftsregister nehmen und aufgrund dessen Vertretungsnachweise für Organe ausländischer Gesellschaften erstellen. Schließlich kümmern wir uns für Sie um die Anerkennung ausländischer Urkunden in Deutschland oder umgekehrt.

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